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Garantiebedingungen Druckversion
Für Friseurstühle der STOREBEST Eigenmarke gewähren wir 36 Monate Garantie. Für Waschanlagen, Trockengeräte (ausgenommen sind Haarföhne) und diverse Hocker gewähren wir 12 Monate Garantie.
Für alle anderen Produkte wie z.B. Empfangspulte, Wartebänke, Bedienplätze, Farblabore, Shampooregale und diverse Zubehörgegenstände gewähren wir eine Gewährleistung auf die Dauer eines halben Jahres wie folgt:
Die Garantie-/ Gewährleistungsfrist beginnt vom Tag der Lieferung an zu laufen, bei abschnittsweiser Lieferung hingegen von dem Tag an, an welchem der Lieferabschnitt ausgeliefert ist. Unsere Kunden sind bei Abnahme verpflichtet, unsere Leistungen und Lieferungen sofort und ordnungsgemäß zu überprüfen. Erkennbare Mängel sind sofort schriftlich, spätestens innerhalb einer Woche anzuzeigen, sonst verlieren Sie Ihren Garantie-/ Gewährleistungsanspruch. Über den Zeitraum von sechs Monaten hinaus wird von STOREBEST auch für nicht erkennbare Mängel, die durch Aufstellen der Einrichtungsgegenstände in feuchten Räumen entstanden sind, keine Haftung übernommen. Für die Montage wird vorausgesetzt, dass der Käufer einen ebenen und ausreichend tragfähigen Fußboden zur Verfügung stellt.
Wir sind zur Mängelbeseitigung nur verpflichtet, wenn der Käufer die ihm obliegenden Verpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfüllt. Ein Recht zur Zurückbehaltung steht dem Käufer nur bis zur Höhe der voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung zu. Sie können keine Forderungen (aller Art) aufrechnungsweise geltend machen.
Nach Übernahme des Kaufgegenstandes durch den Abnehmer verpflichten wir uns, alle Schäden kostenlos zu beseitigen, wenn der Kunde/Abnehmer bescheinigt, dass diese durch Materialfehler oder Verarbeitungsfehler hervorgerufen wurden und nicht auf natürlichem Verschleiß, bestimmungswidrige Verwendung oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind.
Wir behalten uns vor, die beschädigten Teile nach unserem Ermessen zu reparieren oder durch neue zu ersetzen. Darüber hinaus kann der Kunde keine Mängelansprüche für Schäden erheben, wenn diese auf Grund äußerer (z.B. chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer) Einflüsse nach Gefahrübergang entstehen.
Zur Vornahme der Mängelbeseitigung hat der Käufer einen angemessenen Zeitraum und Gelegenheit zu gewähren; verweigert er diese, so sind wir von der Verpflichtung zur Mängelbeseitigung befreit. Ist der Liefergegenstand von uns zu montieren, ist unser Kunde verpflichtet, die bei ihm eintreffenden Produkte vor der Montage auf allfällige Mängel (z.B.: Beschaffenheit der Oberfläche, Farbe und dergleichen) zu überprüfen, stellt er Mängel fest, hat er dies unseren Monteuren mitzuteilen, damit nicht mit der Montage begonnen wird. Verstößt unser Kunde gegen diese Verpflichtung, verliert er in diesem Umfang seinen Garantie-/ Gewährleistungsanspruch.
Folgende Verschleißteile sind aus der Garantie ausgenommen:
Desweiteren von der Garantie & Gewährleistung sind ausgeschlossen:
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren AGB und Datenschutzbestimmungen, oder fordern Sie diese unter office@storebest.at bzw. Tel.: (+43) 72 59 / 40 25 - 0 an.
24.05. 2016